Warum braucht es eine Überwachung der Arzneimittelsicherheit

Von der Entdeckung einer chemischen Substanz bis zu deren Markteinführung als Medikament ist es ein langer Weg, der in der Regel 10 bis 15 Jahre dauert und der über 500 Millionen Schweizerfranken Entwicklungsgelder kostet.
Die Substanz muss viele Prüfungen bestehen. Erst wird sie chemisch intensiv auf ihre Eigenschaften getestet. Wird ein therapeutisches Potential vermutet, geht es weiter zu den Tests an Zell- und Gewebekulturen. Anschliessend wird die Substanz am Tiermodell geprüft und zwar auf Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit. Erst wenn sie diese präklinische Phase erfolgreich beendet hat, wird sie erstmals beim Menschen eingesetzt.
Zuerst nehmen gesunde Probanden das potentielle Medikament ein. In dieser Phase steht die Sicherheit und Verträglichkeit im Vordergrund. Passiert der «Medikamentenkandidat» diese Phase erfolgreich, kommt endlich die Prüfung bei kranken Menschen. Auch hier stehen am Anfang wieder die Sicherheit und Verträglichkeit und anschliessend erst die Wirksamkeit. Insgesamt nehmen rund 3.500 bis 5.000 Patienten und Patientinnen das potentielle Medikament ein, bis es schliesslich die Marktreife erreicht.

Trotz der äusserst strengen und sorgfältigen Prüfung eines Medikamentes vor seiner Markteinführung kann es vorkommen, dass seltene Nebenwirkungen erst später zum Vorschein kommen. Dies hat mit einer möglicherweise niedrigen Auftretenshäufigkeit zu tun, aber auch damit, dass in klinischen Studien nur Patienten eingeschlossen werden können, die nach sehr strengen Kriterien ausgewählt wurden. Polymorbide Patienten oder solche, die bereits mit vielen verschiedenen Medikamenten behandelt werden, werden oft von einer Studie ausgeschlossen, da die Wirksamkeit und Verträglichkeit einer neuen Substanz wegen der vielen Einflussfaktoren bei ihnen nur sehr schwer beurteilbar wäre.
Aus den dargelegten Gründen ist es also wichtig, ein Medikament auch nach seiner Markteinführung bei allen Patientengruppen kontinuierlich zu überwachen.

Dies wird einerseits über sogenannte Spontanerfassungssysteme (Nebenwirkungszentrale der IKS, Kantonsärzte, Drug Safety Databases der pharmazeutischen Hersteller) gewährleistet. Da bei einem Spontanmeldesystem eine hohe Dunkelziffer von nicht gemeldeten Fällen verbleibt, erfasst die SGAMSP über ihr AMSP-Projekt Arzneimittelnebenwirkungen in psychiatrischen Institutionen systematisch und analysiert sie auf ihre Kausalität.

Wird eine neue Nebenwirkung eines Medikamentes entdeckt, so wird diese möglichst breit publiziert und es gibt häufig eine Anpassung des Beipackzettels des entsprechenden Medikamentes. Dabei kann es sich auch um Probleme handeln, die nur in bestimmten Patientengruppen auftreten, wie z.B. bei älteren Menschen, Schwangeren oder niereninsuffizienten Patienten, oder Nebenwirkungen, die nur in Kombination mit bestimmten anderen Medikamenten vorkommen.

Warum braucht es eine Schweizerische Gesellschaft zur Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie?

Mit der Schaffung der SGAMSP gilt es, die bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet zu institutionalisieren, ihnen eine breitere Basis zu offerieren und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, wie beispielsweise der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Swissmedic oder den pharmazeutischen Herstellern zu fördern.

Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften

Die SGAMSP strebt eine enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen medizinischen Fachgesellschaften an, die an der Arzneimittelsicherheit und einer damit verbundenen Verbesserung der allgemeinen psychiatrischen Versorgung sowie des Wohlbefinden des Einzelnen interessiert sind. Ein reger Austausch und eine enge Zusammenarbeit bestehen mit dem in München ansässigen Institut für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie.

Wer kann Mitglied werden?

Die Gesellschaft umfasst ordentliche und assoziierte Mitglieder sowie Ehrenmitglieder und Kollektivmitglieder.

Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die wissenschaftlich und klinisch auf dem Gebiet der SGAMSP tätig ist, deren Zweck unterstützt und aktiv oder fördernd daran mitarbeiten möchte, die Ziele der Gesellschaft zu erreichen.

Jedes ordentliche Mitglied, das Arzt oder Ärztin ist, wird automatisch Mitglied der Sektion „Ärzte der SGAMSP“.

Assoziierte Mitglieder können Personen werden, die den Zweck der SGAMSP unterstützen und aktiv und fördernd daran mitarbeiten möchten, die Ziele der Gesellschaft zu erreichen. Mitarbeiter von Arzneimittelherstellern können assoziierte Mitglieder werden.

Kollektivmitglieder sind Organisationen und Institutionen (natürliche und juristische Personen), die sich im Bereich der Zweckbestimmung der Gesellschaft betätigen.

Hinweis: Massgeblich sind die Statuten

Vorstand

Prof. Dr. med. Gregor Hasler
Präsident

Prof. Dr. med. Annette B. Brühl
Sekretär

Dr. med. Stephan Goppel
Kassier

Prof. Dr. med. Waldemar Greil
Vize-Präsident

PD Dr. med. Dipl.-Psych. Godehard Weniger
Beisitzer

Dr. med. Philipp Eich
Beisitzer

Dr. med. Anna Sauerborn
Beisitzer

Dr. Alexandra Kupferberg
assoziiertes Mitglied/Beisitzer

Wissenschaftlicher Beirat

PD Dr. med. Dr. phil. Ulrich Michael Hemmeter

Dr. med. Andreas Horvath

Prof. Dr. med. Sebastian Walther

Dr. med. Alice Walder

Gründung der Schweizerischen Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie

Am 6. April 2001 wurde im Sanatorium Kilchberg die Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (Société Suisse de Pharmacovigilance en Psychiatrie) gegründet. Der Verein fördert die Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie, unter anderem, indem er eine regional gegliederte systematische Nebenwirkungserfassung in psychiatrischen Institutionen durchführt, Forschungsprojekte und wissenschaftliche Tagungen auf dem Gebiet unterstützt und Publikationen für ein breites Fach- und Laienpublikum herausgibt.