Das AMSP-Projekt: unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Psychopharmaka melden und analysieren

Ziel des AMSP-Projekts ist die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei der Behandlung psychiatrischer Patienten. Dazu werden fortlaufend unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) erfasst und analysiert. Diese Analyse kann helfen, die Behandlung sicherer zu gestalten und mögliche Fehler zu vermeiden.

Welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen werden gemeldet und analysiert?

Im AMSP-Projekt werden nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) erfasst, bei denen ein Psychopharmakon
beteiligt ist.
Ausserdem muss eines der folgenden Kriterien zutreffen, damit die UAW erfasst wird:

  • schwere UAW, d.h. eine unerwünschte Arzneimittelwirkung, die eine vitale Gefährdung darstellt oder die Gesundheit in erheblichem Masse beeinträchtigt, zu einer Hospitalisierung führt/eine Hospitalisierung verlängert oder zu längerer Behinderung führt .
  • Todesfälle oder Suizide unter der Behandlung mit Psychopharmaka (auch wenn zunächst kein Zusammenhang mit der Medikation angenommen wird)
  • nicht-schwere UAW, wenn sie neu oder ungewöhnlich, das heisst in der Fachinformation nicht aufgelistet sind.

Ein Ereignis wird als unerwünschte Arzneimittelwirkung erfasst, wenn es unter medikamentöser Behandlung in Therapie oder Prophylaxe in geeigneter Dosis auftritt. Nicht erfasst werden somit:

  • Intoxikationen, Kunstfehler oder Unwirksamkeit einer Medikation
  • Symptome, die auf das Absetzen eines Medikamentes zurückzuführen sind
  • das Verweigern einer Medikation oder ein Abbruch einer medikamentösen Behandlung durch den Patienten

Ich möchte eine unerwünschte Arzneimittelwirkung melden

Die Meldung einer unerwünschten Arzneimittelwirkung kann hier per E-Mail durchgeführt werden. Als Alternative ist eine Meldung per schriftlichen Erfassungsbogen möglich.

Wer kann unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden?

Eine Meldung ist nur durch Ärzte möglich. Die Meldung kann nicht von direkt betroffenen Patienten durchgeführt werden. (Wenn sie als Patient eine Nebenwirkung feststellen, wenden Sie sich an den Arzt, der das Medikament verschrieben hat. Ihr Arzt kann eine Meldung in diesem Portal durchführen.)

Was passiert nach der UAW-Meldung?

Die unerwünschte Arzneimittelwirkung wird sorgfältig erfasst und dokumentiert. Es werden alle Daten gesammelt, die für die Beurteilung der Meldung wichtig sind.

Die Meldung über die unerwünschte Wirkung wird gemäss den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes an die Pharmakovigilanzzentren und die Swissmedic weitergeleitet.

Die UAW-Meldung wird analysiert und beurteilt. Insbesondere erfolgt eine Beurteilung darüber, ob die festgestellten Beschwerden/Symptome durch das Psychopharmakon ausgelöst wurden oder nicht. Diese Beurteilung wird von mehreren Spezialisten in sogenannten Fallkonferenzen durchgeführt.

Der Fallmelder erhält die Beurteilung als Rückmeldung.

Wie wird die Arzneimittelsicherheit erhöht?

Durch die Meldung und Beurteilung der unerwünschten Arzneimittelwirkungen ist in den letzten 25 Jahren ein grosses Fachwissen über Psychopharmaka entstanden. Dieses Wissen wird durch die fortlaufenden Meldungen ständig erweitert.

Die Fachkompetenz über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wird durch die gemeinsame Analyse erhöht und an die behandelnden Ärzte weitergegeben.

Durch Vorträge und Publikationen von Einzelfällen, Fallreihen und statistischen Auswertungen über die gesammelten UAW-Daten wird das in AMSP gesammelte Wissen zu unerwünschten Wirkungen von Psychopharmaka und Risikozusammenhängen der Fachwelt zugänglich gemacht.

Die Pharmakovigilanzzentren stellen zusammen mit den staatlichen Behörden (u.a. der swissmedic) und den Herstellern der Arzneimitteln neue Erkenntnisse den Patienten und Ärzten (und weiteren Beteiligten) zu Verfügung, z.B. indem die Fachinformationen („Beipackzettel“) ergänzt und angepasst werden.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Alle gemeldeten Daten werden anonymisiert gespeichert und behandelt.

Es werden nur Meldungen entgegengenommen und von der SGAMSP analysiert und bewertet, wenn eine Zustimmung des Patienten eingeholt wurde. 

Teilnehmer am AMSP-Projekt

Prof. Dr. Pierre Baumann von der Universität Lausanne, Prof. Dr. Waldemar Greil und Dr. Andreas Horvath vom Sanatorium Kilchberg haben in grosser Aufbauarbeit und verdankenswerter Art und Weise das AMSP-Projekt in der Schweiz gegründet. Folgende Kliniken nehmen am Projekt teil:

Clinique Psychiatrique de Préfargier
Psychiatrische Universitätsklinik Basel
Psychiatrische Universitätsklinik Bern
Psychiatrische Universitätsklinik Lausanne
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Psychiatrische Klinik Königsfelden (Aargau)
Sanatorium Kilchberg

Jede teilnehmende Klinik erfasst systematisch unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
Jede erfasste Nebenwirkung wird in 2 bis 3 mal pro Jahr stattfindenden Konferenzen zusammen mit Arzneimittelsicherheitsspezialisten aus Kliniken und der pharmazeutischen Hersteller genau analysiert und auf ihre Kausalität beurteilt. Anschliessend wird sie in eine Arzneimittelsicherheitsdatenbank eingegeben.